Veranstaltung: | 3. Kreismitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | Top 4 Bericht zum Kommunalwahl-Programm |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.05.2024, 14:42 |
B1: Vorbereitung und Organisation der Kreismitgliederversammlung zur Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms am 15./16.02.2025
Antragstext
Antrag an die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 22.06.2024
Die Kreismitgliederversammlung am 15.-16.02.2025 wird als im Schwerpunkt als
Programm-Versammlung zur Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms 2025
ausgestaltet.
Fristen:
Dafür werden einmalig folgende Fristen, abweichend von der Satzung und
Geschäftsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln festgelegt:
- Die Frist für die Einreichung des Entwurfs für das Kommunalwahlprogramm
durch den Kreisvorstand endet am Freitag, den 20.12.2024 um 23:59 h.
- Die Frist für Änderungsanträge zum Kommunalwahlprogramm endet am Sonntag,
den 02.02.2025 um 23:59 h.
Bereitstellung:
Der Entwurf für das Kommunalwahlprogramm wird den Mitgliedern online über
AntragsGrün zur Verfügung gestellt. Änderungsanträge dazu werden durch die
Mitglieder ebenfalls online über AntragsGrün gestellt. Sofern Unterstützungen
für Änderungsanträge ermöglicht werden, erfolgt deren Umsetzung ebenfalls über
AntragsGrün.
Antragskommission:
Zur Vorbereitung der Kreismitgliederversammlung am 15.-16.02.2025 wird eine
Antragskommission gebildet:
- Die Antragskommission besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums der
Kreismitgliederversammlung sowie einem Mitglied des Kreisvorstandes.
- Die Antragskommission hat die Aufgaben,
- ein Verfahren zur Abstimmung festzulegen und umzusetzen sowie
- aus dem Entwurf des Kommunalwahlprogramms und den Änderungsanträgen in
Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Schreibgruppen (d.h.
Mitglieder des Kreisvorstandes bzw. dadurch Beauftragte und Mitglieder des
Vorstandes der GRÜNEN Ratsfraktion bzw. dadurch Beauftragte), dem
Kreisvorstand und den Antragssteller*innen Vorschläge zur Entscheidung
durch die Kreismitgliederversammlung zu erstellen.
Umsetzung der Wahlkampfmaterialien:
Das Kommunalwahlprogramm in seiner verabschiedeten Fassung wird im Wahlkampf
schwerpunktmäßig als Online-Version bereitgestellt und in Print-Materialien über
einen QR- Code oder vergleichbare Mittel beworben. Weitere Materialien, wie
Flyer oder eine Kurzfassung des Kommunalwahlprogramms werden ebenfalls als
Print-Versionen bereitgestellt. Die Inhalte zur Verwendung in den Print-
Materialien werden im Entwurf des Kommunalwahlprogramms markiert („Highlights“).
Über Änderungsanträge können während der Kommentierungsphase Highlights
geändert, gestrichen oder zur Neuaufnahme vorgeschlagen werden. Die Print-
Materialien werden zentral auf Basis der verabschiedeten Highlights erstellt.
Begründung
Erfolgt mündlich